Wildfleischhygiene


Wildbrethygiene, kurz die wichtigsten Informationen!

Tierdefinition:

Großwild: alles vorkommende Schalenwild

Kleinwild: frei lebendes Federwild und Hasentiere.

Fallwild darf nicht als Lebensmitteln in den Verkehr gebracht werden.

 

Beim In-Verkehr-Bringen von Wild ist zu beachten:

a.) Abgabe an Wildverarbeitungsbetrieben: Der Jäger muß "Kundige Person" sein und einen durchnummerierten Wildbegleitschein je Stück mit den wichtigsten Daten ausfüllen: Wildart, Ort, Zeitpunkt und Datum des Erlegens. Liegen auffällige Merkmale vor, sind neben dem Wildkörper alle Eingeweide mit Ausnahme des Magens und der Gedärme dem amtlichen Tierarzt zur Untersuchung vorzulegen. Liegen keine auffälligen Merkmale vor, wird nur der Wildkörper angeliefert.

b.) Abgabe von kleinen Mengen, Definition: die Strecke eines Jagdtages, an Groß- und Kleinwild in der Decke, im Federkleid oder als Wildfleisch darf direkt an den Verbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels abgegenben werden. Jeder Jäger, der Wildfleisch vermarkten will, muß sich bei der zuständigen Lebensmittel-Überwachungsbehörde registrieren lassen. Eine amtliche Trichinenschau ist durchzuführen, die Entnahme der Proben zur Untersuchung auf Trichinen ist nach Einweisung möglich.

Großwild ist so schnell wie möglich, spätestens nach zwei Stunden, fachgerecht aufzubrechen. Es soll auskühlen und in den Körperhöhlen austrocknen bei höchstens +7°C.

Kleinwild ist spätestens am Ende des Jagdtages aufzubrechen. Es muß auf +4°C gekühlt werden.

c.) Dokumentation Die Rückverfolgbarkeit des Wildprets bis zur Abgabe muß sichergestellt sein.

Erlegtes Großwild in der Decke und ungerupftes und nicht ausgenommenes Kleinwild darf nicht eingefroren werden.

Wird Wildpret im tiefgefrorenen Zustand vermarktet, muß die Temperatur in der Gefriertruhe in regelmäßigen Abständen gemessen und dokumentiert werden. Eine Kennzeichnung des tiefgefroren Fleisches mit dem Namen des In-den-Verkehrs-Bringers, Wildart, Gewicht und Mindesthaltbarkeitsdatum bei einer Temperatur von mindestens -18°C sind zwingend.

 

Quelle: Jäger in Sh. Nr. 11-07; Dr. med. vet.K. Warlies; den kompletten Artikel finden Sie auch unter: www.jaeger-sh.de ab Seite 4.




Kochkurse mit Wildfleisch



Die Kochkurse sind beendet.


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